EZB belässt Leitzinsen unverändert
Beschluss vom 11. April 2024
Hauptrefinanzierungsgeschäfte, Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagefazilität bleiben stabil
Frankfurt am Main, 11. April 2024 - Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB auf dem Niveau vom 7. März 2024 unverändert zu belassen. Dementsprechend liegt der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte weiterhin bei 0,75 %, der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 1,25 % und der Zinssatz für die Einlagefazilität bei 0,25 %.
Diese Entscheidung spiegelt die anhaltende Inflation im Euroraum wider. Im Januar 2024 hatte die EZB die Leitzinsen noch um 0,5 Prozentpunkte angehoben, um dem Inflationsdruck entgegenzuwirken. Die Fachleute des Eurosystems gehen jedoch davon aus, dass die Inflation in den kommenden Monaten allmählich zurückgehen wird.
Die EZB wird die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung im Euroraum weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, um Preisstabilität zu gewährleisten.
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